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Grundidee

Leitideen von QUIMS ↓

Infobroschüre 2019


Gesetzlicher Auftrag ↓

Seit 2005 stehen Schulen mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern zusätzliche Angebote zur Hebung des Leistungsniveaus aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung (Volksschulgesetz §§ 25 und 62). Zur Beteiligung am Programm QUIMS berechtigt und verpflichtet sind Schulen, die einen sogenannten Mischindex von 40% und mehr aufweisen. Dieser Index entspricht dem Mittel aus dem Anteil der Kinder nichtdeutscher Erstsprache und dem Anteil der Kinder ausländischer Nationalität (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein). Aktuell sind im Kanton rund 154 Schulen am Programm beteiligt.
Volksschulgesetz
Kantonale Kriterien und Beiträge

Handreichung inkl. Korrigenda ↓

Infobroschüre ↓

QUIMS Film Auzelg ↓

Aktuelle QUIMS-Schulen ↓

Glossar ↓

Informationen zum Ein- und Austritt ↓

Neu berechtigte Schulen, die den Grenzwert des Mischindexes von 40% erstmals überschreiten, werden alle zwei Jahre - jeweils auf Anfang eines Schuljahres in den Jahren mit geraden Zahlen – aufgenommen. Die Beitragsberechtigung einer Schule entfällt auf Ende Schuljahr, wenn die Schule den Grenzwert von 40% während drei aufeinander folgenden Jahren nicht mehr erreicht.

Mischindex ↓

Der Mischindex ist das Kriterium für die Beteiligung zum QUIMS-Programm gemäss § 20 VSV sowie für die Beitragsberechtigung und -berechnung gemäss § 62 VSG. Der Mischindex pro Schuleinheit wird aufgrund der Indikatoren «Fremdsprachige» und «Nationalität» bestimmt. Er berechnet sich aus dem Durchschnitt dieser beiden Indikatoren, wobei beim Anteil «Fremdsprachiger» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher-Erstsprache und beim Indikator «Nationalität» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein) gezählt werden.

Massgebend sind die bildungsstatischen Daten des vorangegangenen Kalenderjahrs, welche jeweils im September von der Bildungsstatistik erhoben werden.Beispiel: An der Musterschule haben 170 Schülerinnen und Schüler von insgesamt 300 Schulkindern eine nicht deutsche-Erstsprache. Dies entspricht 56.66%. Zudem haben 100 vonden 300 Schülerinnen und Schüler eine nicht-schweizer Nationalität. Dies entspricht 33.33%. Der Mischindex entspricht dem Durchschnitt dieser beiden Werte (33.33% und 56.66%) und ergibt somit 45%.

Handlungsfelder im Überblick ↓

Aus den Leitideen werden drei Handlungsfelder abgeleitet: Förderung der Sprache, Förderung des Schulerfolgs und Förderung der Integration. Die QUIMS-Massnahmen der beteiligten Schulen bewegen sich innerhalb dieser Handlungsfelder.

Ein ausführlicher Beschrieb der Handlungsfelder findet sich in der QUIMS-Handreichung.
Handlungsfelder

Handlungsfeld Förderung der Sprache ↓

Die Schülerinnen und Schüler an QUIMS-Schulen bringen sehr unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen mit. Sehr viele sind mehrsprachig. Entsprechend fokussieren die QUIMS-Massnahmen in diesem Handlungsfeld auf zwei Bereiche:

  • Bildungssprache: Die Förderung der Bildungssprache findet für alle Schülerinnen und Schüler und in allen Fächern statt. Bildungssprache wird als Gegensatz zur Alltagssprache verstanden. Sie zeichnet sich durch eine höhere Abstraktion und stärkere Strukturiertheit aus. Bildungssprachlich kompetent sein bedeutet, Fachbegriffe und komplexe Satzstrukturen verstehen und anwenden zu können. Diese Kompetenzen sind grundlegend für das Lernen in allen Fächern.
  • DaZ und nichtdeutsche Erstsprachen: Die Förderung der mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler erfolgt zusätzlich im Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und im Unterricht in Heimatkundlicher Sprache und Kultur (HSK).

Qualitätsmerkmale Sprachförderung
Handreichung Sprachförderung in der Schulprogrammarbeit

Handlungsfeld Förderung des Schulerfolgs ↓

Damit jemand an der Gesellschaft und Arbeitswelt teilhaben kann, ist ein Abschluss auf der Sekundarstufe II zentrale Voraussetzung. Viele Jugendliche erreichen dieses Ziel. Ein Teil von ihnen bleibt jedoch schlecht qualifiziert und findet keinen Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung. Betroffen sind vor allem Jugendliche aus den unteren Sozialschichten oder aus zugewanderten Familien. Eine Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft zeigt sich bereits im Kindergarten und auf allen weiteren Stufen der Volksschule. Es gelingt der Schule folglich nur unzureichend, das Prinzip der Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Deshalb sieht dieses Handlungsfeld Massnahmen in zwei Bereichen vor:

Differenzierende Lernförderung: Die Lernförderung erfolgt differenziert und integrativ. Die Lehrpersonen verfolgen Strategien, um eine Verzerrung der Wahrnehmung und Beurteilung aufgrund der sozialen Herkunft zu vermeiden. Ein besonderes Gewicht legen sie auf ein formatives Beurteilen, das das Lernen fördert. Unterstützung der Stufenübergänge: Die Schule gestaltet und beobachtet die Zuteilungen zu den anschliessenden Schulstufen aktiv. Bei Laufbahnentscheiden kennt sie Strategien, wie sie Einflüsse der sozialen Herkunft möglichst ausschaltet. Mit dem aktuellen QUIMS-Schwerpunkt «Beurteilen und Fördern, mit Fokus auf Sprache» vertiefen die QUIMS-Schulen wichtige Aspekte dieses Handlungsfeldes.

Es liegen spezifische Qualitätsmerkmale vor, die die Schulen bei der Förderung des Schulerfolgs unterstützen:
Qualitätsmerkmale Schulerfolg und Integration

Handlungsfeld Förderung der Integration ↓

In der Schule begegnen sich jeden Tag Menschen unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft. Das Zusammenleben ist meist friedlich und die Zusammenarbeit konstruktiv. Allerdings kann es auch aufgrund der heterogenen Zusammensetzung zu Konflikten und Missverständnissen auf allen Seiten (Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung etc.) kommen. Die Schule fördert mit gezielten Strategien und durch klare Haltungen das respektvolle Zusammenleben und die Integration aller Beteiligten. Dabei entwickelt sie Massnahmen in drei Bereichen:
Qualitätsmerkmale Schulerfolg und Integration

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  • Zuletzt geändert: 2024/04/10 10:21
  • von René Moser